Alle Zahlungsdienste, die als Teil der MPay-Lösung verfügbar sind, werden von Airwallex oder einem seiner regionalen Bankpartner bereitgestellt. Marketplacer selbst bietet keine derartigen Zahlungsdienste an. Weitere Informationen finden Sie unter MSAA.
1. ÜBERBLICK
1.1 Währungen
a. In dieser Gebührenordnung haben die folgenden Begriffe in Großbuchstaben folgende Bedeutung:
„Devisenumrechnungsdienste“ bezeichnet im Rahmen einer Auszahlung die Umrechnung der Transaktionswährung in eine andere Währung durch den Zahlungsdienstleister auf Ihren Wunsch hin; und
„Transaktionswährung“ bezeichnet eine bei der Transaktion verwendete Währung.
b. Die Währungsumrechnungsgebühr wird vom Zahlungsdienstleister erhoben, wobei uns ein Teil der Gebühr als Vergütung für die Bereitstellung der Plattformdienste und unsere Rolle bei der Vermittlung der Dienste für verbundene Konten gutgeschrieben wird.
2. Wechselkursgebühren
2.1 Wechselkursgebühren
Die Gebühren für Devisenumrechnungen werden gemäß der nachstehenden Tabelle erhoben.
| Beschreibung |
Wechselkursgebühren (Prozentsatz des gesamten Umtauschvolumens) |
|---|---|
Währungsgruppe 1:
|
0.50% |
|
Währungsgruppe 2: (alle anderen unterstützten Währungen) |
1.5% |
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Gesamtumrechnungsvolumen: Für die Zwecke dieser Tabelle bezeichnet „Gesamtumrechnungsvolumen“ den Gesamtbetrag (in USD) der von PSP in Ihrem Auftrag im jeweiligen Kalendermonat durchgeführten Devisenumrechnungen, gemessen anhand des umgerechneten Betrags, d. h. des USD-Gegenwerts der Gegen- bzw. Notierungswährung, nicht der Basiswährung. Gleiche Kurse für Kauf und Verkauf: Der Kurs für „Kauf“-Transaktionen entspricht dem Kurs für „Verkauf“-Transaktionen. Berechnung der anwendbaren Gebühr: Für jede Währungsstufe wird die „anwendbare Gebühr“ berechnet, indem der angegebene Prozentsatz mit dem Gesamtumrechnungsvolumen für diese Währungsgruppe multipliziert wird. Mehr als eine Währungsgruppe: Wenn Devisenumrechnungen Währungen aus mehr als einer der oben genannten Währungsgruppen betreffen, erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass der Zahlungsdienstleister die anwendbare Gebühr der höchsten Währungsgruppe anwendet. Wenn Sie den PSP beispielsweise beauftragen, eine Devisenumrechnungstransaktion durchzuführen, bei der die Basiswährung GBP (Währungsgruppe 1) und die Gegen-/Notierungswährung PHP (Währungsgruppe 2) ist, wird die anwendbare Gebühr anhand der Prozentsätze für Währungsgruppe 2 berechnet. |
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