Diese Richtlinie ist Teil der Bemühungen der Marketplacer-Gruppe ("wir", "uns" oder "Marketplacer"), eine Kultur der Integrität zu schaffen. Sie gilt für:
(a) alle Personen, die leitende Angestellte oder Mitarbeiter von Marketplacer sind oder waren (unabhängig davon, ob sie fest angestellt, teilzeitbeschäftigt, befristet oder vorübergehend angestellt sind), sowie Auftragnehmer, Berater, Praktikanten und Geschäftsführer;
(b) derzeitige oder frühere Lieferanten von Marketplacer und deren Mitarbeiter;
(c) assoziierte Unternehmen von Marketplacer; und
(d) Verwandte, Unterhaltsberechtigte oder Partner einer der oben genannten Personen,
jeweils "Sie", "Ihr" oder ein "berechtigter Offenleger".
Der Zweck dieser Richtlinie ist es, Sie zu ermutigen, Fehlverhalten zu melden, zu gewährleisten, dass Sie sich sicher fühlen, wenn Sie Bedenken über Fehlverhalten oder andere unangemessene Umstände bei Marketplacer äußern, und Sie über die Melde- und Ermittlungsverfahren zu informieren, die es Ihnen ermöglichen, unter Wahrung der Vertraulichkeit (und Anonymität, wenn Sie dies wünschen) Meldungen zu machen.
Wenn Sie Ihre Meinung sagen, können wir möglicherweise Missstände aufdecken, die andernfalls vielleicht nicht aufgedeckt worden wären. Diese Richtlinie ist ein Mechanismus in unserem Risikomanagement-Rahmen, der es uns ermöglicht, unsere gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und dabei die langfristige Lebensfähigkeit unseres Unternehmens und unseren Ruf zu schützen.
Als berechtigter Hinweisgeber haben Sie Anspruch auf Schutz als Whistleblower, wenn Sie eine Meldung machen:
(a) von Informationen, die sich auf eine offenzulegende Angelegenheit beziehen, und
(b) an einen förderfähigen Empfänger (siehe Abschnitt 3).
Eine "meldepflichtige Angelegenheit" ist eine Information, bei der Sie den begründeten Verdacht haben, dass es sich um ein Fehlverhalten oder einen unangemessenen Zustand oder Umstände in Bezug auf ein Unternehmen der Marketplacer-Gruppe handelt. Beispiele für offenzulegende Angelegenheiten sind:
(a) rechtswidriges Verhalten (oder die vorsätzliche Verschleierung eines solchen Verhaltens) wie Diebstahl, Gewalt oder strafbare Sachbeschädigung);
(b) finanzielle Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, Geldwäsche oder Veruntreuung von Geldern;
(c) korruptes Verhalten, einschließlich des Anbietens oder Annehmens von Bestechungsgeldern (siehe die globale Richtlinie von Marketplacer zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption);
(d) Nichteinhaltung oder Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften, auch wenn offenzulegende Sachverhalte nicht immer einen Rechtsverstoß darstellen müssen;
(e) unlauterer oder unethischer Umgang mit einem Kunden oder Lieferanten;
(f) Informationen, die auf ein erhebliches Risiko für die öffentliche Sicherheit oder die Stabilität des Finanzsystems oder das Vertrauen in das Finanzsystem hindeuten, unabhängig davon, ob es sich um einen Rechtsverstoß handelt oder nicht; oder
(g) die Beteiligung an oder die Androhung von nachteiligen Handlungen gegenüber einer Person, die eine Offenlegung vorgenommen hat oder von der angenommen oder vermutet wird, dass sie eine Offenlegung vorgenommen hat oder plant, dies zu tun.
Offenlegungen, die sichausschließlich auf persönliche arbeitsbezogene Beschwerden beziehen, gelten nicht als offenlegungspflichtige Angelegenheiten, es sei denn, diese persönlichen arbeitsbezogenen Beschwerden werden zusammen mit offenlegungspflichtigen Angelegenheiten gemeldet. Beispiele für persönliche arbeitsbezogene Beschwerden, die nicht unter den Schutz dieser Richtlinie fallen, sind zwischenmenschliche Konflikte zwischen Mitarbeitern oder eine Entscheidung, die keinen Verstoß gegen die Gesetze am Arbeitsplatz darstellt.
Wenn Sie eine persönliche arbeitsbezogene Beschwerde haben, beziehen Sie sich bitte auf unser Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren im Mitarbeiterhandbuch.
Wenn Sie einen Bericht über eine offenzulegende Angelegenheit an einen berechtigten Empfänger im Rahmen dieser Richtlinie machen, qualifizieren Sie sich für den Schutz als Whistleblower und genießen den in dieser Richtlinie beschriebenen Schutz.1 Sie werden ermutigt, offenzulegende Angelegenheiten offen oder anonym an einen berechtigten Empfänger zu melden (siehe Abschnitt 4).
Sie können auch dann Schutz genießen, wenn sich Ihre Meldung später als falsch herausstellt (z. B. nach einer Untersuchung), vorausgesetzt, Sie hatten einen begründeten Verdacht auf ein Fehlverhalten oder einen unzulässigen Sachverhalt. Eine vorsätzlich falsche Meldung einer meldepflichtigen Angelegenheit, ob im Rahmen dieser Richtlinie oder anderweitig, wird jedoch als schwerwiegender disziplinarischer Verstoß behandelt. Sie genießen auch nicht den Schutz dieser Richtlinie, wenn Sie eine falsche Meldung machen.
Um in den Genuss des Schutzes zu kommen, müssen Sie eine Meldung über eine meldepflichtige Angelegenheit direkt an einen der folgenden internen oder externen berechtigten Empfänger machen:
Empfänger |
Wie man eine Offenlegung vornimmt*^ |
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Ein Direktor oder Firmensekretär eines Unternehmens der Marketplacer-Gruppe |
Persönlich, per E-Mail oder Post an: Der Verwaltungsrat |
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Beauftragte für den Schutz von Whistleblowern |
Australien und Neuseeland General Counsel Per Post an: Vereinigte Staaten und UK VP of People Per Post an: |
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Beauftragter für Whistleblower-Untersuchungen |
Breana Borracci, VP of People Per Post an: |
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Jedes Mitglied des Führungsteams oder jeder Manager auf der Ebene des Vizepräsidenten oder höher. |
Persönlich, per Telefon oder E-Mail. |
Empfänger: Ein Direktor oder Firmensekretär eines Unternehmens der Marketplacer-Gruppe Persönlich, per E-Mail oder Post an: Der Verwaltungsrat
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Empfänger: Whistleblower Protection Officers Australien und Neuseeland General Counsel Per Post an: Whistleblower-Schutzbeauftragter Vereinigte Staaten und UK VP of People Per Post an: Whistleblower Protection Officer |
Empfänger: Whistleblower Investigation Officer Breana Borracci, VP of People Per Post an: VP of People - Marketplacer |
Empfänger: Jedes Mitglied des Führungsteams oder jeder Manager auf der Ebene des Vizepräsidenten oder höher. Persönlich, per Telefon oder E-Mail. |
* Interne Offenlegungen können sowohl innerhalb als auch außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen.
^ Offenlegungen können auf Wunsch anonym erfolgen. Anonyme Offenlegungen in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie genießen den gleichen Schutz wie Offenlegungen, bei denen der Offenleger identifiziert wird.
Wir ermutigen Sie, zuerst interne berechtigte Empfänger zu informieren, damit wir Missstände so schnell wie möglich erkennen und beheben können. Sie sind jedoch berechtigt, eine Meldung direkt an externe berechtigte Empfänger zu machen, ohne zuvor eine interne Meldung zu machen.
(a) Angehörige der Rechtsberufe zum Zwecke der Einholung von Rechtsrat oder der rechtlichen Vertretung in Bezug auf die Funktionsweise der Bestimmungen für Hinweisgeber im Rahmen der geltenden Gesetze (auch wenn der Angehörige der Rechtsberufe zu dem Schluss kommt, dass sich eine Offenlegung nicht auf eine meldepflichtige Angelegenheit bezieht);
(b) Aufsichtsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich2; und
(c) nur im Falle von Offenlegungen im öffentlichen Interesse und von Offenlegungen in dringenden Fällen: ein Journalist oder ein Parlamentarier. Es ist wichtig, dass Sie die Kriterien für die Offenlegung im öffentlichen Interesse und die Offenlegung in dringenden Fällen verstehen, da Sie für Offenlegungen, die die Kriterien nicht erfüllen, keinen Schutz erhalten können. Sie sollten sich an einen unabhängigen Rechtsberater in dem Land wenden, in dem Sie arbeiten, bevor Sie eine solche Offenlegung vornehmen.
Offenlegung in dringenden Fällen bedeutet die Offenlegung von Informationen gegenüber einem Journalisten oder Parlamentarier, wenn:
(a) Sie haben zuvor Informationen an eine zuständige Aufsichtsbehörde weitergegeben;
(b) Sie haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Informationen eine erhebliche und unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit einer oder mehrerer Personen oder für die natürliche Umwelt darstellen; und
(c) Sie haben die Aufsichtsbehörde vor der Notfallweitergabe schriftlich informiert, wobei die Informationen ausreichen, um die frühere Weitergabe zu identifizieren, und Sie erklären, dass Sie beabsichtigen, eine Notfallweitergabe zu machen, und dass der Umfang der in der Notfallweitergabe offengelegten Informationen nicht größer ist als notwendig, um den Journalisten oder den Parlamentarier über die erhebliche unmittelbare Gefahr zu informieren.
Eine Offenlegung von öffentlichem Interesse ist eine Offenlegung gegenüber einem Journalisten oder einem Parlamentarier, wenn:
(a) mindestens 90 Tage vergangen sind, seit Sie die Meldung an eine Aufsichtsbehörde gemacht haben;
(b) Sie keinen Grund zu der Annahme haben, dass im Zusammenhang mit Ihren Angaben Maßnahmen ergriffen werden oder wurden ;
(c) Sie haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass eine weitere Offenlegung der Informationen im öffentlichen Interesse liegt; und
(d) Sie haben vor der Offenlegung der Informationen die folgende Stelle schriftlich informiert
die ausreichende Informationen enthält, um die frühere Offenlegung zu identifizieren, und aus der hervorgeht, dass Sie beabsichtigen, eine Offenlegung im öffentlichen Interesse vorzunehmen.
Marketplacer ist sich bewusst, dass "Whistleblowing" eine sehr stressige und schwierige Angelegenheit sein kann. Unter der Voraussetzung, dass Sie berechtigte Gründe für Ihr Anliegen haben und nicht selbst ein schwerwiegendes Fehlverhalten oder illegales Verhalten an den Tag gelegt haben, werden Sie von Marketplacer nicht mit disziplinarischen oder anderen Sanktionen in Bezug auf die von Ihnen gemeldeten Angelegenheiten belegt.
Sie sind insbesondere geschützt vor:
(a) jede zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Haftung für die Meldung einer meldepflichtigen Angelegenheit, wobei dieser Schutz Ihnen jedoch keine Immunität für ein von Ihnen begangenes Fehlverhalten gewährt, das durch eine Meldung aufgedeckt wird;
(b) Marketplacer ein vertragliches Recht ausübt oder einen vertraglichen Anspruch gegen Sie geltend macht, weil Sie die Meldung gemacht haben; oder
(c) dass sie wegen der Meldung in irgendeiner Form benachteiligt oder gerügt werden.
Identitätsschutz (Vertraulichkeit)
Marketplacer ist gesetzlich verpflichtet, die Vertraulichkeit Ihrer Identität zu schützen. Vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen ist es für eine Person illegal, einen berechtigten Whistleblower zu identifizieren oder Informationen weiterzugeben, die wahrscheinlich zur Identifizierung des berechtigten Whistleblowers führen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zu Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie zu Haft- und Geldstrafen führen.
Ihre Identität oder Informationen, die auf Ihre Identität schließen lassen, werden nur dann offengelegt, wenn:
(a) Sie stimmen dem zu,
(b) es wird einer zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet oder anderweitig gesetzlich genehmigt; oder
(c) sie einem Rechtsanwalt gegenüber geäußert wird, um eine Rechtsberatung oder -vertretung in Bezug auf die Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern in Anspruch zu nehmen.
Marketplacer kann die in einer Offenlegung enthaltenen Informationen ohne Ihre Zustimmung weitergeben, wenn:
(a) Die Informationen beinhalten nicht Ihre Identität;
(b) Marketplacer alle angemessenen Schritte unternommen hat, um das Risiko zu verringern, dass Sie infolge der Offenlegung identifiziert werden; und
(c) es für die Untersuchung der in der Offenlegung aufgeworfenen Fragen vernünftigerweise erforderlich ist.
Es ist jedoch möglich, dass jemand auf Ihre Identität schließen kann, ohne dass eine Verletzung der Vertraulichkeit vorliegt. Zum Beispiel:
(a) wenn die Art Ihrer Meldung darauf hindeutet, dass sie von einer bestimmten Person verfasst wurde;
(b) wenn Sie zuvor anderen gegenüber erwähnt haben, dass Sie eine Offenlegung in Erwägung gezogen haben;
(c) Sie gehören zu einer kleinen Anzahl von Personen, die Zugang zu den Informationen haben, oder
(d) die offengelegten Informationen wurden Ihnen privat und vertraulich mitgeteilt.
Der in dieser Richtlinie beschriebene Rechtsschutz gilt unabhängig davon, ob Sie eine meldepflichtige Angelegenheit direkt an einen berechtigten Empfänger anonym melden oder sich dafür entscheiden, Ihre Identität anzugeben. Sie können sich dafür entscheiden, während der Offenlegung einer Angelegenheit, im Verlauf einer Untersuchung und nach Abschluss der Untersuchung völlig anonym zu bleiben, indem Sie eine anonyme Meldung per Post einreichen (siehe Abschnitt 3). In diesem Fall schlagen wir vor, dass Sie uns einen Mechanismus zur Verfügung stellen, mit dem wir Fragen stellen können (z. B. eine anonymisierte E-Mail-Adresse). Sie können die Beantwortung von Fragen, die Ihrer Meinung nach Ihre Identität preisgeben könnten, jederzeit verweigern. Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Untersuchung durchzuführen, wenn eine Meldung anonym erfolgt und Sie uns keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Ihnen gegeben haben.
Sie können auch beantragen, dass Sie teilweise anonym bleiben, so dass Ihre Identität nur gegenüber dem berechtigten Empfänger offengelegt wird. In diesem Fall muss der berechtigte Empfänger Verfahren zum Schutz Ihrer Identität und zur Wahrung der Vertraulichkeit vor der Weitergabe an andere Parteien einführen, es sei denn, eine solche Weitergabe wird von Ihnen genehmigt. Sie können z. B. ein Pseudonym verwenden oder verlangen, dass der Anspruchsberechtigte alle Informationen in einem Bericht unkenntlich macht, die Sie gegenüber anderen identifizieren könnten.
Wenn Sie Bedenken bezüglich der Behandlung Ihrer vertraulichen Informationen haben, können Sie eine Beschwerde beim General Counsel von Marketplacer unterlegal@marketplacer.com.3 einreichen.
Schutz von Aufzeichnungen
Informationen, die eine Offenlegung betreffen, werden sicher aufbewahrt und nur an die entsprechenden Personen weitergegeben, wie es diese Richtlinie und das Gesetz vorschreiben oder erlauben. Jede unangemessene Offenlegung von Informationen kann zu Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, sowie zu Haft- und Geldstrafen führen. Jede Person, die an der Bearbeitung und Untersuchung einer Offenlegung beteiligt ist, wird an ihre Geheimhaltungspflichten erinnert, einschließlich der Tatsache, dass die unbefugte Offenlegung der Identität eines Offenlegenden eine Straftat darstellen kann.
Schutz vor nachteiligem Verhalten
Sie sind vor nachteiligem Verhalten oder der Androhung von nachteiligem Verhalten gegen Sie geschützt, wenn Sie in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie eine Offenlegung vornehmen. Zu den verbotenen nachteiligen Verhaltensweisen gehören beispielsweise Entlassung, Änderung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Beschäftigungsbedingungen zum Nachteil eines Mitarbeiters, Belästigung oder Einschüchterung oder Schädigung von Eigentum oder Ansehen.
Sofern Ihre Meldung nicht anonym ist, wird der Whistleblower-Untersuchungsbeauftragte in Ihrem Land so bald wie möglich nach Eingang der Meldung eine Bewertung des Risikos einer Benachteiligung vornehmen. Auf diese Weise soll das Risiko von Nachteilen für Sie proaktiv gesteuert und verhindert werden. Die praktischen Schutzmaßnahmen hängen von den jeweiligen Umständen ab und können die Überwachung und Steuerung des Verhaltens anderer Mitarbeiter, die Erlaubnis, Ihre Aufgaben von einem anderen Standort aus zu erfüllen, oder die Versetzung von Ihnen oder anderen Mitarbeitern in ein anderes Team oder an einen anderen Standort sowie andere Schutzmaßnahmen umfassen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie unter einem nachteiligen Verhalten gelitten haben, sollten Sie ein Mitglied des WPP informieren (siehe Abschnitt 5). Wenn es bereits zu einer Beeinträchtigung gekommen ist, kann Marketplacer Abhilfemaßnahmen in Erwägung ziehen, wie z. B. die Gewährung eines verlängerten Urlaubs oder die Entwicklung eines alternativen Plans für die berufliche Entwicklung, einschließlich neuer Schulungs- und Karrieremöglichkeiten. Es können auch disziplinarische Maßnahmen gegen den/die Zuwiderhandelnden ergriffen werden.
Wenn Sie zu den Anspruchsberechtigten gehören und der Meinung sind, dass Sie durch ein gesetzlich verbotenes Verhalten benachteiligt wurden, sollten Sie sich von einem unabhängigen Anwalt beraten lassen, da Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung und andere Rechtsbehelfe vor Gericht haben.
Unterstützung kann auch durch ein Employee Assistance Program geboten werden, das durch Kontaktaufnahme mit dem VP of People zur Verfügung gestellt wird.
Wenn Sie eine meldepflichtige Angelegenheit an einen berechtigten Empfänger innerhalb von Marketplacer melden:
(a) Ein Fall wird zu Protokoll gegeben;
(b) Die Meldung wird an ein Gremium weitergeleitet, das zum Schutz von Hinweisgebern und zur Leitung von Untersuchungen eingerichtet wurde und sich aus dem Whistleblower-Schutzbeauftragten, dem Whistleblower-Untersuchungsbeauftragten und dem Finanzvorstand zusammensetzt (das Whistleblower-Schutzgremium oder "WPP");
(c) Das WPP muss die Offenlegung bewerten, um festzustellen, ob sie schutzwürdig ist und eine förmliche, eingehende Untersuchung erforderlich ist.
Das WPP wird insbesondere die Durchführbarkeit und den Ablauf der Untersuchung auf der Grundlage der folgenden Kriterien prüfen:
(i) die Fähigkeit, Sie zu schützen und eine sinnvolle Untersuchung durchzuführen;
(ii) Art und Umfang der Untersuchung;
(iii) die Person(en) innerhalb und/oder außerhalb des Unternehmens, die die Untersuchung leiten sollte(n);
(iv) die Art der technischen, finanziellen oder rechtlichen Beratung, die zur Unterstützung der Untersuchung erforderlich sein könnte, und
(v) den zeitlichen Rahmen der Untersuchung.
Wenn dies möglich ist, wird die Offenlegung unter der Leitung des WPP untersucht. Das WPP kann einen unabhängigen Sachverständigen mit der Durchführung der Untersuchung beauftragen (unabhängig davon, ob es sich um einen internen oder externen Sachverständigen von Marketplacer handelt), der in der Lage ist, die Identität und Vertraulichkeit des Informanten angemessen zu schützen. Eine Kopie des Abschlussberichts wird dem WPP zur Verfügung gestellt. Wenn einer der WPP Gegenstand der Offenlegung ist, treten sie in den Ausstand.
Die Untersuchung eines Berichts über eine meldepflichtige Angelegenheit wird in Übereinstimmung mit den Regeln der natürlichen Gerechtigkeit und der Verfahrensfairness durchgeführt, um relevante Beweise zu sammeln und festzustellen, ob die Art und der Inhalt der in der meldepflichtigen Angelegenheit enthaltenen Behauptungen begründet oder unbegründet sind. Die Untersuchung wird unabhängig von Ihnen, von den Personen, die Gegenstand der meldepflichtigen Angelegenheit sind, und von den betroffenen Geschäftsbereichen durchgeführt.
Stakeholder auf dem Laufenden halten
Wenn Marketplacer Ihre Identität oder ein anderes Mittel zur Kontaktaufnahme mit Ihnen mitgeteilt wird, wird Marketplacer dies tun:
(a) Sie über das Ergebnis der Untersuchung, die sich aus Ihrer Meldung ergibt, auf dem Laufenden zu halten (wir werden jedoch keine Kopie des Untersuchungsberichts zur Verfügung stellen), wobei wir die Privatsphäre der Personen, die Gegenstand der offenzulegenden Angelegenheit sind, und die Vertraulichkeitsanforderungen berücksichtigen; und
(b) Sie in den wichtigsten Phasen der Untersuchung - zu Beginn, während und nach Abschluss der Untersuchung - auf dem Laufenden zu halten, sofern das WPP dies für angemessen hält.
Die Berichterstattung in Bezug auf offenzulegende Sachverhalte, die von berechtigten Offenlegern gemeldet werden, kann eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen, wobei geeignete Maßnahmen zum Schutz der Identität des Offenlegers getroffen werden:
(a) einen Bericht an das WPP, in dem die Offenlegung im Detail beschrieben wird;
(b) regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand in Zeitabständen, die vom WPP festgelegt werden; und
(c) Wenn es für Marketplacer eine Möglichkeit gibt, mit Ihnen über Ihren berechtigten Empfänger zu kommunizieren, werden dem berechtigten Empfänger ein erstes Feedback und eine Zusammenfassung der Ergebnisse und/oder regelmäßige Updates (wie oben beschrieben) zur Verfügung gestellt.
Marketplacer stellt die faire Behandlung von Marketplacer-Führungskräften und -Mitarbeitern sicher, die in einer schutzwürdigen Offenlegung erwähnt werden, einschließlich derer, die Gegenstand einer Offenlegung sind.
Ein Mitarbeiter, der von einer Offenlegung betroffen ist, wird darüber beraten:
(a) den Gegenstand der Offenlegung, sofern dies nach den Grundsätzen der natürlichen Gerechtigkeit und der Verfahrensfairness erforderlich ist, und bevor Maßnahmen ergriffen werden, z. B. wenn die Offenlegung Gegenstand einer Untersuchung sein soll oder wenn die Offenlegung schwerwiegend ist und an eine externe öffentliche Stelle weitergeleitet werden muss; und
(b) das Ergebnis der Untersuchung (sie erhalten jedoch keine Kopie des Untersuchungsberichts).
Marketplacer wird den angemessensten Zeitpunkt bestimmen, um einen Mitarbeiter, der Gegenstand einer Offenlegung ist, über die Untersuchung zu informieren, wird dies aber immer tun, bevor eine nachteilige Feststellung gegen ihn getroffen wird.
Diese Richtlinie ist auf www.marketplacer.com öffentlich zugänglich und kann von Führungskräften und Mitarbeitern über das Mitarbeiterhandbuch und das Marketplacer-Intranet eingesehen werden. Beamte und Mitarbeiter werden regelmäßig in der Richtlinie geschult. Anspruchsberechtigte Empfänger erhalten zusätzliche, spezifische Schulungen.
Marketplacer führt alle zwei Jahre Überprüfungen durch, um die Effektivität seines Whistleblowing-Rahmens zu überwachen. Der Vorstand von Marketplacer Holdings Ltd ist für die Aufsicht und Überwachung dieser Richtlinie verantwortlich.
1 Die australischen Arbeitnehmer genießen auch den Schutz des Corporations Act 2001 (Cth).
2 In Australien umfasst eine Regulierungsbehörde die Australian Securities and Investments Commission (ASIC), das Australian Taxation Office (ATO) in Australien) und andere durch Vorschriften vorgeschriebene Stellen.
3 Sie können auch eine Beschwerde bei einer öffentlichen Stelle einreichen, z. B. bei der Bundesregierung, der Regierung eines Bundesstaates oder im Falle Australiens bei einer Aufsichtsbehörde wie ASIC oder ATO.
| Version: 1.0 |
| Beschreibung der Änderungen: Ursprüngliche Version |
| Genehmigt durch: Verwaltungsrat der Marketplacer Holdings Limited |
| Genehmigungsdatum: 24. Februar 2022 |
| Erscheinungsdatum: 24. Februar 2022 |
| Version: 2.0 |
| Beschreibung der Änderungen: Kleinere Aktualisierungen |
| Genehmigt von: General Counsel |
| Genehmigungsdatum: 30. Juni 2023 |
| Erscheinungsdatum: 30. Juni 2023 |
| Version: 3.0 |
| Beschreibung der Änderungen: Aktualisierungen zur Berücksichtigung von Rollenänderungen in der Organisation |
| Genehmigt von: General Counsel |
| Genehmigungsdatum: 30. September 2024 |
| Erscheinungsdatum: 30. September 2024 |
| Version: 4.0 |
| Beschreibung der Änderungen: Aktualisierungen aus Gründen der Konsistenz und zur Berücksichtigung von Rollenänderungen in der Organisation |
| Genehmigt von: General Counsel |
| Genehmigungsdatum: 10. September 2025 |
| Erscheinungsdatum: 10. September 2025 |